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Aufgrund unserer Transportgenehmigung
gem. § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 2 Nr. 1 KrW-/AbfG
sind wir durch die Transportgenehmigungsverordnung autorisiert,
sämtliche Abfälle bundesweit zu den entsprechenden
weiterverarbeitenden oder entsorgenden Spezialfirmen fachgerecht
zu transportieren. |
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