Aufgrund unserer Transportgenehmigung gem. § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 2 Nr. 1 KrW-/AbfG sind wir durch die Transportgenehmigungsverordnung autorisiert, sämtliche Abfälle bundesweit zu den entsprechenden weiterverarbeitenden oder entsorgenden Spezialfirmen fachgerecht zu transportieren.